Feuerungskontrolle

Amtliche Feuerungskontrolle Ihrer Heizung


Der Sinn und Zweck der Feuerungskontrolle ist die Reduzierung von Schadstoffemissionen und die Erhöhung der Effizienz von Heizungsanlagen. Durch die amtliche Feuerungskontrolle wird sichergestellt, dass die lufthygienischen und energetischen Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten werden. Dies führt zu einer besseren Luftqualität, einem geringeren Brennstoffverbrauch und somit auch zu einer Senkung der Kosten.

Kosten für die Feuerungskontrolle

Die Gebühren inkl. Fr. 30.– Kantonsgebühr (alle Preise exkl. MWST) betragen:


  • Fr. 310.– für die Messung einer handbeschickten Stückholzheizung (alle 4 Jahre)
  • Fr. 290.– für die Messung einer automatischen Pellet-Schnitzelheizung (alle 4 Jahre)
  • Fr. 120.– für die Messung einer Öl-Gasheizung (Öl alle 2 Jahre/Gas alle 4 Jahre)

Unser Angebot für Sie:

Wir führen die amtliche Feuerungskontrolle für Sie durch – neutral und unabhängig von Herstellern. Dabei kennen wir die Vor- und Nachteile aller Heizsysteme und beraten Sie ehrlich und kompetent.

Intervall der Feuerungskontrolle:

  • Ölheizungen: alle 2 Jahre
  • Gasheizungen: alle 4 Jahre
  • Holzheizungen (bis 70 kW): alle 4 Jahre


Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung oder Terminvereinbarung!