Wie häufig muss eine Anlage kontrolliert werden?
Die Mindestanzahl der jährlichen Kontrollen oder Reinigungen ist in der Kaminfeger-Erläuterung KFE 2 Kontroll- und Reinigungsfristen der GVB festgelegt.
| Brennstoff | Leistung in kW |
Kaminfeger | Brennerservice | Feuerungskontrolle |
| Heizöl | bis 70 kW | Mind. 1 x jährlich | Ja | alle 2 Jahre |
| Heizöl | über 70 kW | Mind. 2 x jährlich | Ja | alle 2 Jahre |
| Gas atm.* | bis 350 kW | Alle 2 Jahre visuelle Kontrolle bei Bedarf reinigen* |
Ja | alle 2 Jahre |
| Gas- Gebläse* |
bis 1 MW | 1x jährlich Kontrolle/Reinigung* |
Ja | alle 2 Jahre |
| Holz | bis 70 kW | Mind. 2 x jährlich | Bei Bedarf | bei jeder Reinigung |
| Holz | über 70 kW | Mind. 2 x jährlich | Bei Bedarf | alle 2 Jahre |
Zusatzanlagen wie Cheminées, Cheminéeöfen usw.: 1 x jährlich.
Ausnahme: Sofern sie nur gelegentlich in Betrieb sind, nach Absprache mit dem Gebäudeeigentümer.
*Für Gasheizungen besteht nur eine Kontrollpflicht.
Wie sind die Kaminfeger-Tarife geregelt?
Alle Kaminfegerarbeiten, einschliesslich der feuerpolizeilichen Kontrollaufgaben ("Schwarze Feuerschau") werden in der Verordnung über die Kaminfegertarife im Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes geregelt und verrechnet (Kantonale Verordnung über die Kaminfegertarife). Die Entschädigung beruht auf Vorgabezeiten oder dem Zeitaufwand und der Grundtaxe. Die Vorgabezeiten entsprechen einem durchschnittlichen Zeitaufwand bei einem normalen Verschmutzungsgrad.
Reklamationen zur Rechnungsstellung oder Arbeitsausführung sind direkt beim Kaminfegermeister anzubringen.
Bei weiteren Fragen hilft die Gratisnummer des Bernischen Kaminfegermeister-Verbandes weiter:
0800 000 284.
Bei uns können Sie jetzt auch bequem mit Karten bezahlen!
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