Wir meinen die Natur zu beherrschen,
aber wahrscheinlich hat sie sich nur an uns gewöhnt.
––– Karl Heinrich Wagger
Feuerungskontrolle – unserer Umwelt zuliebe.
Heizen mit modernen Feuerungsanlagen ermöglicht uns einen Komfort, auf den wir nicht mehr verzichten wollen. Heizen mit Öl, Gas oder Holz verursacht jedoch auch Schadstoffe wie Russ, Feinstaub, Kohlenmonoxid, Stickoxide und Teer. Deshalb beschränkt die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes die zulässigen Emissionen und schreibt regelmässige Kontrollen der Anlagen vor. Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und entlasten durch die Einsparung von Heizkosten Ihr Budget.
Zuständig für die Kontrolle der Holz-, Oel- und Gasheizungen ist Matthias Hofstetter, amtlicher Feuerungskontrolleur.
Die amtliche Feuerungskontrolle hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme-Messung einer Neuinstallation (in den ersten drei Monaten nach Inbetriebnahme, spätestens jedoch nach einem Jahr)
- Kontrolle, dass sämtliche Heizungen in den Gemeinden erfasst und auch kontrolliert werden
- Kontrolle der vom Service-Unternehmen eingereichten Messergebnisse
- Durchführung von Stichproben
- Hinweise geben, wie mit einfachen Mitteln Energie und Geld gespart werden können
Die optimale Wartung
Bitte beachten Sie die jeweiligen kantonalen Weisungen der
verschiedenen Aufsichtsbehörden.
Wenn Sie die nachstehenden Empfehlungen beachten, schonen Sie die Umwelt und
unter dem Strich auch ihr Haushaltsbudget. Für eine optimale Wartung gibt
Ihnen Ihr Kaminfegermeister gerne Auskunft.
Die wirksamsten Massnahmen:
| Brennstoff |
Leistung in
kW |
Kaminfeger |
Brennerservice |
Feuerungskontrolle |
| Heizöl |
bis 70 kW |
1 x jährlich |
Ja |
alle 2 Jahre |
| Heizöl |
über 70 kW |
2 x jährlich |
Ja |
alle 2 Jahre |
| Gas atm. |
bis 350 kW |
Alle 2 Jahre
visuelle Kontrolle
bei Bedarf reinigen |
Ja |
alle 2 Jahre |
Gas-
Gebläse |
bis 1 MW |
1x jährlich
Kontrolle/Reinigung |
Ja |
alle 2 Jahre |
| Holz |
bis 70 kW |
2 x jährlich |
Bei Bedarf |
bei jeder
Reinigung |
| Holz |
über 70 kW |
2 x jährlich |
Bei Bedarf |
alle 2 Jahre |
| Holz |
ab 350 kW |
3 x jährlich |
Bei Bedarf |
alle 2 Jahre |
Weiterführende Links:
BUWAL: Luftreinhaltevorschriften Feuerungen
Luftreinhalteverordnung des Kantons Bern
BECO Bern: Artikel "Heizen und Verbrennen"
Verband Schweizerischer Feuerungskontrolleure